Wohnungsgeberbestätigung: So vermeiden Sie als Vermieter ein Bußgeld!
Als Vermieter (Wohnungsgeber) sind Sie verpflichtet, beim Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) an den Wohnungsnehmer (Mieter) - bzw. für den Fall der elektronischen Meldung, an die Meldebehörde - zu senden.
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Stellen Sie die Bestätigung des Einzugs nicht, nicht richtig oder nicht in der entsprechenden Frist aus, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
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Damit Sie das umgehen, müssen Sie nur folgende Dinge beachten.
⏳ Zeitrahmen
Die Bestätigung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen.
? Daten
Diese Angaben müssen Sie in der Bestätigung aufführen:
✅ Name und Anschrift des Vermieters (Wohnungsgebers),
✅ Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- bzw. Auszugsdatum,
✅ Anschrift der Wohnung sowie
✅ Namen der meldepflichtigen Personen.
Wenn Sie bei der Vermietung Ihrer Wohnung mit uns zusammenarbeiten, erstellen wir Ihnen nach Mietvertragsunterschrift die Wohnungsgeberbestätigung aus! Diese müssen Sie dann dem neuen Mieter für seine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt mitgeben.
Ihr Lange und Lange Immobilien Team