Immobilien ABC: C wie Courtage

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Immobilien ABC: C wie Courtage

 

Courtage bezeichnet das Entgelt für die Vermittlung eines Geschäftes und ist nach einem erfolgreichen Geschäftsabschluss fällig.

Sprich, durch eine dritte Person (Vermittler) werden zwei Vertragspartner zusammengebracht. Dieser Vermittler erhält dann eine Courtage, die häufig auch als Provision bezeichnet wird. Meist wird die Courtage in Form einer Umsatzbeteiligung ausgezahlt. Sie berechnet sich also prozentual aus der Summe, die der Käufer an den Verkäufer zahlt.

🆕 🆕 🆕 Neuerungen zum 23. Dezember 2020 🆕 🆕 🆕

Kurz vor Weihnachten tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, übernimmt er nun die Hälfte der Courtage. Somit sind Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte nicht betroffen.

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