Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 7

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Frage Nr. 6 - Super, jetzt bin ich stolzer Besitzer einer Residenz in Spanien! Was ist denn der Unterschied zwischen Resident und Nichtresident? Was bedeutet das für mich?

 

Der Resident

Auch unbeschränkt Steuerpflichtiger genannt. Sofern Sie sich mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres in Spanien aufhalten, gelten Sie als Resident. Ebenso, wenn Spanien als Mittelpunkt Ihrer beruflichen und/oder finanziellen Interessen gilt.

Dabei ist darauf zu achten, das diese 183 Tage steuerlich kumulativ betrachtet werden.

Das bedeutet, dass Sie auch als Resident gelten, wenn Sie diese 183 Tage nicht am Stück in Spanien verbracht haben. Und als „Geschenk“ des spanischen Fiskus werden die dazwischenliegenden Abwesenheitstage außerhalb Spaniens dazu gerechnet. Ja, hier ist das spanische Finanzamt erfinderisch.

Es sei denn, Sie können nachweisen, dass Ihr Steuersitz in einem anderen Land liegt. Dies darf allerdings kein sogenanntes „Steuerparadies“ sein. Hier gelten wieder Sonderregelungen...

Grundsätzlich gilt hierzu das Deutsch-Spanische-Doppelbesteuerungsabkommen.

Der Nichtresident

Auch beschränkt Steuerpflichtiger genannt.

Tja, das sind Sie dann, wenn die oben genannte Regelung nicht auf Sie zutrifft... Als Nichtresident benötigen Sie zwingend eine N.I.E (Número de Identificación del Extranjero).

Auf deutsch: Ausländeridentifizierungsnummer = Steuernummer

Puh schwere Wörter...

Ohne diese geht sowieso zunächst gar nichts, die wird auch zwangsläufig für den Kauf benötigt und muss persönlich in einem spanischem Konsulat im Ausland oder direkt bei der Polizei oder der Guardia Civil vor Ort beantragt werden.

Bei der Vorortbeantragung der N.I.E. werden Sie von unseren Vertriebspartnern unterstützt!

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