Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 10

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Frage 9 - Wie sieht das mit dem Erbrecht aus? Kann mein Sohnemann im Erbfall die Villa problemlos übernehmen?

 

Zunächst muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Das könnte erstmal bedeuten, das Junior für Ihre Villa sowohl hier, als auch dort, vom Fiskus zur Kasse gebeten wird.

Aber nicht nur Junior ist davon betroffen. Stehen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten

im Grundbuch und Ihr Ehepartner verstirbt, dann erben Sie in der Regel dessen Miteigentumsanteil (sofern dies im Testament festgehalten ist, ansonsten geht der Anteil an den lieben Junior). So und nun wird dieser Miteigentumsanteil ebenfalls Erbschaftssteuer pflichtig. Ganz Prima oder?

Das bedeutet, wenn Sie hier nicht vorausschauend Vorsorge treffen, kann die Erbschaft ein sehr teurer Spaß werden. Unter Umständen bis zum Totalverlust, weil die Immobilie verkauft werden muss, um die Steuern zu bezahlen...  Der spanische Erbschaftssteuersatz liegt zwischen 7,65 % und 34 % je nach Erbsumme.

Den autonomen Regionen in Spanien wurde von der Zentralregierung allerdings diesbezüglich die Steuerhoheit abgetreten. Daher können diese die Steuersätze und Freibeträge beliebig anpassen. Davon haben insbesondere die beliebten Ferienregionen Gebrauch gemacht.

Oftmals liegt die Erbschaftssteuer hier nur bei 1 % oder der Freibetrag wurde sehr hoch gesetzt, so das ggf. gar keine Steuer anfällt. Dies wären u.a. (nicht abschließend):

Andalusien, Balearen, Murcia, Valencia, Kanaren.

Cave: Das gilt allerdings nur für Erben, welche Residenten sind. Also Ihren Wohnsitz in Spanien haben!

Der reguläre Freibetrag in Spanien liegt nur bei rund 16.000.- Euro.

In Deutschland dagegen 500.000.- Euro bei Ehegatten und 400.000.- Euro bei Kindern. Dazu kommt noch ein sogenannter Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000.- Euro. Im Klartext bedeutet das, bei einer Durchschnittsimmobilie ist in Deutschland kaum eine Erbschaftssteuer zu zahlen, wenn nicht noch andere größere Vermögenswerte dazu kommen.

Noch was? Ja, leider. Zusätzlich muss in Spanien dann auch noch die Wertzuwachssteuer (Plusvalia) berappt werden...

Sie sehen, hier besteht dringendster Handlungsbedarf, wenn Sie die Erbangelegenheit für Ihre Spanien Immobilie noch nicht geregelt haben! Sie sollten sich daher an einen in der Erbrechtsnachfolge spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser sollte entsprechende Kenntnis beider Rechtsordnungen und Sprachen haben.

Lieber eine 4-stellige Summe für die Beratungskosten ausgeben, als später dem Erben eine bis zu 6-stellige Steuerlast aufzubürden. Was wie schon erwähnt, den Totalverlust der Immobilie bedeuten könnte...

Schlusswort zur Reihe Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht

Ich freue mich, dass Sie bis hierher gelesen haben.

Das zeigt Ihnen, dass Sie ein wirkliches Interesse an einer Traumimmobilie in Spanien haben und nicht aufs Glatteis geführt werden möchten.

Mit den Inhalten dieser Ausführungen sind Sie schon mal gut gerüstet und können sich jetzt auf die freudige Suche (gern gemeinsam mit mir) nach Ihrer Spanienresidenz machen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit und viel Spaß bei der Auswahl Ihrer Herzensimmobilie. Vielleicht höre ich ja mal von Ihnen? Gern bin ich Ihnen bei der Kaufberatung und Auswahl behilflich.

Die Ausführungen in diesem Blog sind mit Sorgfalt recherchiert und sollen einen Überblick über die formale Situation bei einem Immobilienerwerb in Spanien geben. Gleichwohl sind inhaltliche Fehler nicht vollständig auszuschließen.

Das Kleingedruckte

Diese Blogreihe ersetzt nicht den fachlichen Rat eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters und erhebt hier auch keinen Anspruch darauf. Daher wird keine Gewähr und juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für mögliche Fehler übernommen.

Desweiteren kann sich die Rechts- und Gesetzeslage von einem auf den anderen Tag ändern. Daher bedürfen die Inhalte dieses Blogs eine weitere Überprüfung auf Ihre jeweilige persönliche Situation durch eine Fachperson (z.B. Rechtsanwalt oder Steuerberater) Ihrer Wahl.

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