Änderungen bzw. Ergänzungen am und rund ums Eigenheim

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Darf ich mit meinem Haus machen, was ich möchte?

Sie besitzen ein Haus und freuen sich bei der Gestaltung Ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen. Schließlich wollten Sie schon immer ein Carport für Ihr Auto und - nicht zu vergessen - das langersehnte großzügige Gartenhäuschen, damit alle Gerätschaften ihren Platz finden.

🖐️STOPP! Leider müssen wir Sie an dieser Stelle in Ihrer Euphorie bremsen.

Auch wenn Sie der Hauseigentümer sind, dürfen Sie leider nicht tun und lassen, was Sie möchten. Behörden haben ein Wörtchen mitzureden.

Wir möchten Ihnen 3 Beispiele geben, welche Maßnahmen genehmigungsfrei sind und für welche Veränderungen Sie eine Erlaubnis einholen müssen.

lange und lange immobilien blog kw 44 2020 0071

1️⃣. Anbau

Die Erweiterung eines Wohngebäudes durch einen Anbau ist stets genehmigungspflichtig.

2️⃣. Innenumbau

Sämtliche Baumaßnahmen innerhalb Ihrer eigenen vier Wände sind genehmigungsfrei.

3️⃣. Fenster und Türen

Für einen Austausch/neue Fenster und Türen braucht man keine Genehmigung. Möchten Sie hingegen die Öffnungen vergrößern und/oder versetzen, sollten Sie sich vorher erkundigen.

lange und lange immobilien blog kw 44 2020 0091

💡 Hinweis

Landesbauordnungen können von Bundesland zu Bundesland abweichend sein, ebenso wie die Bebauungspläne einzelner Gemeinden und Grundstücke.