Hausgeldabrechnung

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Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Hausgeldabrechnung

 

Wohnungseigentumsrecht und dessen Begrifflichkeiten sind eine eigene Welt für sich. Auch der Begriff „Hausgeldabrechnung“ gehört dazu. Hierbei geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch um monatliche Verpflichtungen, die erst einmal bezahlt sein wollen.

lange und lange immobilien blog kw 15 2021 0011Informieren Sie daher in jedem Fall vorab Ihren potenziellen Käufer, wie hoch das monatliche Hausgeld Ihrer Eigentumswohnung ausfällt, damit er dieses in seiner Kalkulation beachten kann.

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres hat der Verwalter die Hausgeldabrechnung zu erstellen. Dabei besteht die Abrechnung aus zwei Teilen:

➡️ Zum einen enthält die Gesamtabrechnung die Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres sowie eine Aufstellung über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

➡️ Zum anderen ergibt sich aus den Einzelabrechnungen für jeden Eigentümer der verbindliche Rückerstattungs- oder Nachzahlungsbetrag.

Für die Hausgeldabrechnung gelten im Wesentlichen dieselben Anforderungen wie bei einer Betriebskostenabrechnung. In der Hausgeldabrechnung sind alle Kosten enthalten, auch die welche bei einer Vermietung nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Vorzulegen hat der Verwalter die Abrechnung regelmäßig innerhalb von vier, spätestens aber von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

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