Eigentümerversammlung

Zugriffe: 417
Eigentümerversammlung: Darauf sollten Sie achten!

Sie sind Wohnungseigentümer und freuen sich schon auf die Eigentümerversammlung? Oder haben Sie eher einige Bedenken?

Für Wohnungseigentümer ist die Eigentümerversammlung eine enorm wichtige Sache. Hier werden Entscheidungen zu den Wünschen Einzelner getroffen, aber auch solche, die für die Gemeinschaft bedeutend sind.

Es mag pedantisch klingen, aber gewisse Punkte müssen eingehalten werden, damit die gefassten Beschlüsse rechtskräftig sind.

Hier ist Ihre Merkliste für eine gute Vorbereitung und Teilnahme:

lange und lange immobilien blog kw 19 2021 Beitrag021➡️ Ihre Einladung haben Sie mindestens 3 Wochen vorher in schriftlicher oder in Textform, z. B. per E-Mail, erhalten.

➡️ Alle zur Beschlussfassung anstehenden Themen sind benannt und die einzelnen Tagungsordnungspunkte genau bezeichnet.

➡️ Ihr Versammlungsort ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

➡️ Vertreter können eine schriftliche Vollmacht der Wohnungseigentümer vorweisen und sind somit abstimmungsberechtigt.

➡️ Seit dem 01.12.2020 gibt es die Möglichkeit, auch elektronisch an der Eigentümerversammlung teilnehmen zu dürfen. Hierfür ist ein entsprechender Beschluss notwendig.

❗️Achtung: Wird auch nur einer dieser Punkte nicht eingehalten, können die gefassten Beschlüsse angefochten werden.

lange und lange immobilien blog kw 19 2021 Beitrag041

 

Fragen zur Eigentümerversammlung? Wir unterstützen gerne!

Telefon: 05173 - 24604  oder  0163 - 6051404

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Team von Lange und Lange Immobilien Team.

Die Inhalte des Blogartikels sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.