Immobiliensprechstunde - warum der Blick in den Grundbuchauszug vor einem Immobilienverkauf unverzichtbar ist

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Liebe Leserinnen und Leser,

warum der Blick in den Grundbuchauszug vor einem Immobilienverkauf unverzichtbar ist, soll Thema unserer heutigen Sprechstunde sein.

Jeder Immobilienbesitzer sollte wissen was in seinem Grundbuch steht, was die Einträge bedeuten und bei einem Verkauf für Konsequenzen haben könnten.

Den Grundbuchauszug erhält man beim zuständigen Amtsgericht. Für Uetze ist es das Grundbuchamt in Burgdorf. Jeder Eigentümer kann dort seinen Grundbuchauszug anfordern.

Im Bestandsverzeichnis stehen die zum Grundstück gehörigen Flurstücke mit der genauen Grundstücksgröße in m². In der Abteilung I. stehen alle Eigentümer. Bei Erbengemeinschaften ist jeder Erbe einzeln aufgelistet mit seinem jeweiligen Anteil. Bei einem Verkauf müssen alle aufgeführten Personen den Kaufvertrag mitunterschreiben.

In der Abteilung II. stehen u.a. sogenannte „Dienstbarkeiten“ wie z.B. Wohnrecht, Nießrecht, Altenteil, Leitungs- oder Wegerecht. Eine Immobilie mit Wohnrecht oder Altenteil ist nur verkaufbar, wenn dieses gelöscht werden kann. Daher muss der Begünstigte der Löschung zustimmen. Ist der Begünstigte bereits betagt und nicht mehr geschäftsfähig, dann hat man ein Problem. Hier muss das Betreuungsgericht involviert werden. Das vorgegebene Procedere wird den Verkauf der Immobilie um Monate verzögern. Abhilfe kann hier nur eine umfassende notarielle Vorsorgevollmacht schaffen, welche bereits im Vorfeld beurkundet wurde.

Ist der Begünstigte leider verstorben, kann der Eintrag mit Vorlage der Sterbeurkunde ausgetragen werden. In Hänigsen oder Wathlingen sind oft Bohr- oder Schürfrechte eingetragen. Diese lassen sich nicht löschen.

Probleme können diese allerdings bei der Finanzierungsprüfung es potentiellen Käufers bereiten. Bei vielen überregionalen und Direktbanken fallen Immobilien mit solchen Einträgen oftmals durch das standardisierte Prüfungsraster und die Finanzierung wird abgelehnt. Regionale Banken kennen diesen ortsüblichen Sachverhalt und sehen da kein Finanzierungsproblem drin.

Als beauftragter Immobilienmakler ist es unsere Aufgabe das Grundbuch vorab entsprechend zu checken. Sie sollten Ihr Grundbuch auch mal überprüfen lassen.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und benötigen einen Grundbuch-Check? Dann fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

Iris und Stefan Lange

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Iris und Stefan Lange

Die Inhalte der Immobiliensprechstunde sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.