Immobiliensprechstunde - 65% und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

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Liebe Leserinnen und Leser,

65%! Als Immobilienbesitzer wird Ihnen bei dieser Zahl bestimmt ein kalter Schauer über den Rücken fahren. Denn ab 2024 dürfen laut der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nur noch neue Heizungssysteme eingebaut werden, welche zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Für unseren grünen Bundeswirtschaftsminister sind das schwerpunktmäßig Wärmepumpen. Der dafür benötigte Strom kam laut Statistischem Bundesamt in 2022 zu 33,3 % aus Kohlekraftwerken. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Verstromung von Kohle umweltfreundlich ist oder irre ich mich da? Einer der großen deutschen Immobilienkonzerne konnte ca. 70 % seiner neu installierten Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen, weil nicht genug Strom da war. Wegen Strommangels gab es keine Genehmigung zum Anschluss der lokalen Netzbetreiber.

Des Weiteren überfordern vielerorts dezentrale Energieerzeuger (z.B. Windräder) die Kapazitäten der Stromnetze in den Lastspitzen. Das aktuelle Stromleitungsnetz ist derzeit schon oft den Lastanforderungen nicht gewachsen, wie soll das erst mit 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr werden, welche sich Minister Habeck wünscht. Ach ja, Elektroautos gibt es auch noch, die fahren ja auch mit Strom, die hätte ich fast vergessen…

Nun, ab kommendem Jahr weht heizungstechnisch ein anderer Wind, für die meisten Hausbesitzer als Gegenwind, welcher ihnen teuer zu stehen kommt. Die meisten Immobilienbesitzer werden auf umfangreiche Förderungen angewiesen sein. Wie die aussehen werden steht noch in den Sternen. Wussten Sie übrigens das zu den Anforderungen des GEG, sich die EU auch noch zusätzlich was ausgedacht hat? Bis zu 7 Millionen Bestandsgebäude müssten bis 2033 saniert werden, um die von der EU diskutierten Mindesteffizienzstandards der EU-Gebäuderichtlinie einzuhalten.

Ohne Frage muss der Gebäudebereich zum Klimaschutz seinen Beitrag leisten. Aber es muss auch für den Normalbürger leistbar sein! Die Entscheidungsträger welche solche Gesetze auf den Weg bringen, haben alle ein Einkommen, das sie sich darum selbst keine Sorgen machen müssen.

An der Basis der Immobilienbesitzer brodelt es. Überwiegend betreuen wir als Immobilienmakler Eigentümer beim Verkauf von Ein- u. Zweifamilienhäusern aus den Nachkriegsjahren bis Anfang 2000. Hier herrscht extreme Verunsicherung und vielfach echte Existenzangst. Wir können nur hoffen, dass das neue GEG den Bundestag nicht so verlässt, wie es der Entwurf vorsieht. Und ggf. der Bundesrat noch bürgernah nachkorrigiert.

Diesmal bin ich etwas politisch geworden, aber die Faktoren rund um das „65%“ Thema sind vorherrschend in unserem derzeitigen Berufsalltag.

Meine Frau und ich wünschen Ihnen einen guten Start in einen heizungsfreien warmen Sommer und melden uns Ende Juni wieder.

Sie wünschen sich professionelle Hilfe bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gern!

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Herzliche Grüße und alles Gute!

Iris und Stefan Lange

Die Inhalte der Immobiliensprechstunde sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.