Immobiliensprechstunde - was ist ab dem 01.01.2024 nun Fakt beim Heizungsgesetz?

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Liebe Leserinnen und Leser,

in der Bevölkerung herrscht immer noch große Unsicherheit bezgl. des GEG Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als „Heizungsgesetz“. Dieses ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten.

 

Bei Heizungen im Gebäudebestand dürfen auch noch nach dem 01.01.2024 Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings besteht für diese dann eine Beratungspflicht und ab 2029 müssen sie schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Ein entscheidendes Datum ist die Vorlage der kommunalen Wärmeplanung. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner muss bis zum 01.07.2028 ein entsprechendes Wärmekonzept vorliegen. In Kommunen mit über 100.000 Einwohner bereits schon zum 01.07.2026. Die wichtigsten Heizungsvorgaben im Gebäudebestand nach dem GEG können Sie der Übersicht entnehmen.

Wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht, da die bestehende Heizungsanlage noch einige Jahre betriebsfähig ist, ist es oft besser abzuwarten, bis die Rahmenbedingungen und die Marktsituation klarer und verbindlicher geworden sind.

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Start in das neue Jahr!


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Herzliche Grüße und alles Gute!

Iris und Stefan Lange

Die Inhalte der Immobiliensprechstunde sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.