BIETERVERFAHREN, was ist das?
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Widrige Marktsituationen für den Immobilienverkauf, benötigen innovative Verkaufsstrategien. Eins davon ist das BIETERVERFAHREN. Es wird gern für den Verkauf von Immobilien genommen, welche sich durch besondere Merkmale von anderen Angeboten unterscheiden.
Das BIETERVERFAHREN ähnelt einer Versteigerung oder Auktion, ist es aber nicht. Interessenten haben hier innerhalb einer festgelegten Gebotsfrist die Möglichkeit nach einer Besichtigung des Objektes, einen ihnen als angemessen erscheinenden Preis als Gebot schriftlich abzugeben. Sollte jemand mehr bieten, wird der Interessent darüber informiert und hat die Möglichkeit sein Gebot zu erhöhen. Der wesentliche Unterschied zu einer Versteigerung ist aber der, dass der Eigentümer hier immer das letzte Wort hat und auch das höchste Gebot ablehnen kann, wenn ihm dieses zu niedrig erscheint.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Wahl der Verkaufsweise durch das BIETERVERFAHREN, sich aus der Art der Immobilie ableitet. Aber nicht wie vielleicht irrtümlich gedacht, das widrige äußere Umstände zur Verkaufsoption geführt haben. Daher ist hier nochmals erwähnt, die Eigentümerzustimmung bezüglich des Höchstgebotes ist immer vorbehalten, weil er aus freier Entscheidung, bei einem angemessenen Gebot verkaufen möchte.