Immobiliensprechstunde - Verkauf einer Eigentumswohnung - Muss der Nachbar zustimmen?
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Liebe Leserinnen und Leser,
heute geht es um das Thema „Verkauf einer Eigentumswohnung“.
Liebe Leserinnen und Leser,
heute geht es um das Thema „Verkauf einer Eigentumswohnung“.
Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und haben Anteil am Gemeinschaftseigentum. Dieses muss von allen Wohnungseigentümern gemeinsam instand gehalten werden. Um für eventuelle Instandsetzungsmaßnahmen finanziell vorzusorgen, müssen alle Miteigentümer eine monatliche Instandhaltungsrücklage zahlen.
Neubauwohnungen werden oftmals direkt vom Bauträger erworben. Dabei gilt für Wohnungseigentümer in spe: Sie treffen mit der Unterzeichnung des Vertrags weitreichende Entscheidungen – und bewegen sich dabei als Laie allein unter Profis.