Korrektur der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie -WIKR- notwendig
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Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes notwendig
Zum 21. März 2016 wurden die Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Inzwischen liegen erste Praxiserfahrungen vor. Diese bestätigen, dass die Vergabe von Immobilienkrediten mit den neuen Regeln unnötig eingeschränkt wird. Denn die von der EU vorgesehene Ausnahme bei der Kreditwürdigkeitsprüfung für Bau- und Renovierungsmaßnahmen wurde im deutschen Umsetzungsgesetz nicht übernommen.