Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 6

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Frage Nr. 5 - Was für Kaufnebenkosten gibt es und wie hoch sind diese?

Die Kaufnebenkosten für den Käufer unterteilen sich in 2 Kategorien:

1. Die einmaligen Kaufnebenkosten

Laut gesetzlicher Regelung werden die einmaligen Kaufnebenkosten für Registereintrag (Grundbuch), Notar und Gestoria (Dienstleister welcher die notwendigen Behördengänge übernimmt. Sind oftmals dem Notariat angegliedert. Vieles übernehmen auch die Maklerbüros) zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

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Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 5

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Frage Nr. 4 - Wie läuft der Kauf meiner Wunschimmobilie hier in Spanien formal überhaupt ab?

Hier bedarf es Ihrer besonderen Aufmerksamkeit!

Aus Deutschland kennen Sie, dass der Erwerb einer Immobilie und die diesbezügliche vertragliche Regelung immer der notariellen Beurkundung bedarf (geregelt im BGB § 311 b).

Tja, lieber zukünftiger Immobilienbesitzer,

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Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 4

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Frage Nr. 3 – Von wem soll ich denn kaufen?

  1. direkt von privat?
  2. unmittelbar beim Bauträger?
  3. über einen Makler?

Zu 1.

Klar können Sie von privat kaufen, denn der Gebrauchtimmobilienmarkt ist fast unerschöpflich. Allerdings sollten Sie hier einen ortsansässigen und zweisprachigen Anwalt für die Prüfung der Unterlagen und die Escritura engagieren.

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