Der Energieausweis oder auch Energiepass genannt
Das notwendige Übel
Verbindlich vorgeschrieben bei Verkauf und Vermietung
Seit dem 1. Mai 2014 benötigt jede Immobilie bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis. Dieser ist gesetzlich verbindlich vorgeschrieben und muß dem Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert, spätestens bei einer Besichtigung, vorgelegt werden. Wird dieses unterlassen oder es liegt gar kein Energieausweis vor, drohen dem Immobilieneigentümer unter Umständen hohe Bußgelder. Im GEG (GebäudeEnergieGesetz) wurden die Regularien zum Energieausweis neu formuliert, erweitert und mit anderen Verordnungen zusammengefasst.
Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Bestandsimmobilien, Häuser welche selber genutzt werden, Mobilwohnheime, Gebäude mit weniger als 50 m² und Baudenkmäler.
Es gibt 2 Formen des Energieausweises: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Der Verbrauchsausweis kann nur für bestimmte Gebäude genutzt werden. Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden oder der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt. Oder vorgenommene Sanierungsmaßnahmen entsprechen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977.
Worin unterscheiden sich die beiden Varianten noch?
Verbrauchsausweis
Wird erfasst auf der Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Kalender- oder Abrechnungsjahre. Er spiegelt primär das Nutzungsverhalten der Bewohner wieder.
Aufgenommen werden einige wenige bautechnische Details der Immobilie. Angaben zu Baujahr und Modernisierungen komplettieren die Daten.
Dieser Verbrauchsausweis ist kostengünstigster, hat aber weniger Aussagekraft als der Bedarfsausweis. Hier ein Beispiel für die gleiche Wohnung bei unterschiedlichem Heizverhalten:
- das Seniorenpaar hat es gern sehr warm und sitzt lieber im T-Shirt vorm Fernseher = wahrscheinliche Energiebilanz im roten Bereich
- das junge Pärchen zieht gern dicke Pullover an und heizt nur mäßig nach Feierabend = wahrscheinliche Energiebilanz im grünen Bereich
Bedarfsausweis
Hier werden umfassende Informationen zum Gebäude abgefragt. Hierzu gehören z.B.
- Größe, Baujahr, Wohnfläche und Grundriss
- Art der Fenster und Dämmung
- Gebäudetechnik:
- Heizung
- Warmwasseraufbereitung
- alternative Energieversorgungssysteme
Der Energieverbrauch spielt hier gar keine Rolle. Hierzu kommt in der Regel ein Energieberater ins Haus. Dies verursacht natürlich wiederum höhere Kosten bei der Ausweiserstellung. Der Energieberater kann allerdings bei Bestandsimmobilien gute Tips zur Modernisierung beitragen. Diese sind auch Bestandteil des Energieausweises.
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