Betreuungsvollmacht!
Kann ich damit die Immobilie meiner Eltern verkaufen?
Die gute Nachricht:
Ja, mit einer notariellen Betreuungsvollmacht können Sie die Immobilie Ihrer Eltern verkaufen. Aber nur mit großen Problemen.
Die weniger gute Nachricht:
Beim Verkauf einer Immobilie mit einer Betreuungsvollmacht müssen einige wichtige/rechtliche Vorschriften beachtet und Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem ist es ein zeitintensiver Weg.
Der bessere Weg wäre die notarielle Vorsorgevollmacht! das bedeutet im Klartext: Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht sind 2 vollständig unterschiedliche Vollmachten. Bei der Betreuungsvollmacht ist das Gericht immer mit involviert. Bei der Vorsorgevollmacht können Sie weitestgehend frei handeln und entscheiden. Praxisbeispiele zur Vorsorgevollmacht lesen Sie in unserer Immobiliensprechstunde vom 19. März 2020.
Voraussetzungen
✅ Abstimmung mit dem Betreuungsgericht
✅ Genehmigungsprüfung durch Betreuungsgericht
✅ Rechtswirksamkeit der Genehmigung
Vorgehensweise
✅ Suchen Sie frühzeitig den Kontakt mit dem Betreuungsgericht.
✅ Der vom Betreuungsgericht beauftragte Immobiliensachverständiger erstellt ein Wertgutachten.
✅ Sowie das Gutachten erstellt ist, können Sie die Immobilie zum Verkauf anbieten.
✅ Haben Sie einen Käufer gefunden, müssen Sie (nicht der Betreute) und der Käufer zum Notar (hier wird die Genehmigungsurkunde vom Gericht benötigt).
✅ Sollte der Käufer aus Gründen der Kreditsicherheit eine Hypothek oder Grundschuld eintragen lassen wollen, muss das Betreuungsgericht das genehmigen.
Die obigen Inhalte sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
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Ihr Lange und Lange Immobilien Team