Wohnflächenberechnung Dachgaube
Wenn Sie als Immobilienbesitzer eigene Häuser oder Wohnungen vermieten wollen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Wohnflächenberechnung. Einen Spezialfall stellt die Dachgaube dar: Darf diese überhaupt in die Wohnfläche mit einberechnet werden? Wir verraten es Ihnen!
Sie dürfen die Dachgaube zur Wohnfläche hinzuzählen, wenn diese gewisse Voraussetzungen erfüllt: Relevant ist vor allem, wie hoch die Gaube ist. Wenn die Gaube höher als zwei Meter ist, wird diese voll angerechnet. Wenn die Höhe der Gaube zwischen einem und zwei Meter beträgt, wird diese mit 50% angerechnet. Gauben unter einem Meter Höhe dürfen nicht zur Wohnfläche hinzugezählt werden.