Private Wohnungen als Ferienunterkünfte: Was ist erlaubt?
Sie haben eine Wohnung, die Sie oder Mitglieder Ihrer Familie nicht selbst nutzen können oder wollen? Oder Sie sind beruflich einige Zeit unterwegs und Ihre Wohnung würde in dieser Zeit leer stehen?
Eine Vermietung als Ferienunterkunft wäre eine Option. Wir sagen Ihnen, woran Sie denken sollten, bevor Sie loslegen:
Was Sie dürfen
? Ihre gesamte Wohnung für nicht für mehr als 8 bzw. 12 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres vermieten
? einen Teil, z. B. ein Zimmer, länger vermieten, wenn Sie weiterhin über 50 Prozent der Wohnung als regulären Wohnraum nutzen
Was Sie brauchen
? als Eigentümer: die Gewissheit, dass in der Teilungserklärung die Vermietung als Ferienwohnung nicht untersagt ist
? als Mieter: eine schriftliche Genehmigung des Vermieters
? eine Genehmigung der Stadt, z. B. in Form einer Wohnraumschutznummer (ist kostenlos, beim Bezirksamt zu beantragen)
Was Sie beachten sollten
? Die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern und teilweise auch in den Städten variieren stark. Bitte informieren Sie sich daher vorher über die genauen Regelungen in Ihrer Region.