Immobilien ABC: T wie Treuhänder
T wie Treuhänder (Notar)
Ein Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person, welche die Interessen einer anderen natürlichen oder juristischen Person vertritt oder Dinge verwahrt bzw. verwaltet. Der Einsatz eines Treuhänders dient der Absicherung. Voraussetzung für eine Treuhänderschaft ist, dass der Treuhänder vollkommen uneigennützig handelt; die ihm übertragenen Rechte sind im Treuhändervertrag festgelegt. Beim Verkauf einer Immobilie z. B. kann ein Notar als Treuhänder fungieren, der die Kaufsumme auf einem eigens eingerichteten Konto, dem sogenannten Notaranderkonto, verwaltet und diese erst nach Erfüllung aller im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen an den Verkäufer aushändigt.