Traumhaus steht unter Denkmalschutz? Das sollten Sie vor dem Kauf beachten!
Bevor Sie eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen, sollten Sie sich Vor- und Nachteile vor Augen führen und in jedem Fall das zuständige Denkmalamt kontaktieren, um zu erfahren, welche Auflagen für das von Ihnen ins Auge gefasste Objekt gelten.
Wenn das Traumhaus unter Denkmalschutz steht gibt es einige wichtige Dinge zu wissen, wie bspw.:
➡️ Baumaßnahmen wie Aus- und Umbauten sowie Sanierungen und Renovierungen sind nur unter Auflagen möglich, denn diese dürfen das Aussehen der Immobilie nicht verändern.
➡️ Denkmalerhaltende Maßnahmen wie die Erneuerung der Dacheindeckung, das Trockenlegen der Wände oder das Ausbessern des Putzes dürfen auch ohne Genehmigung vorgenommen werden, wenn sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.
➡️ Dem Eigentümer obliegt die Pflege der Immobilie. Hierfür gibt es finanzielle Förderungen vom Staat und Steuererleichterungen. Allerdings sind erhaltende Maßnahmen oft kostenintensiv, da die Auflagen eingehalten und diese in der Regel von Spezialisten ausgeführt werden müssen.
➡️ Denkmalgeschützte Immobilien haben einen stabilen Wert, der sich häufig noch steigert, die Unterhaltskosten fallen aber oft viel höher aus als bei Neubauten.
Tipp
Sprechen Sie vor einem Kauf in jedem Fall mit dem zuständigen Denkmalamt, denn dort erfahren Sie, welche Auflagen für die entsprechende Immobilie gelten.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien.
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