Pachten oder mieten - Der Unterschied!
Miete und Pacht – in beiden Fällen schließen die Vertragspartner, also Vermieter und Mieter bzw. Verpächter und Pächter, einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem beide Seiten eine Leistung zu erbringen haben.Mehr hierzu in unserem neuen Blogbeitrag.
Mieter bzw. Pächter zahlen ein Entgelt, Vermieter bzw. Verpächter stellen einen Gegenstand, bspw. eine Immobilie, zur Nutzung zur Verfügung.
❗️Der wesentliche Unterschied…
… liegt darin, dass der Pächter des Pachtobjektes die Immobilie nicht nur nutzen, sondern Gewinn daraus erwirtschaften darf. Der Fachbegriff hierfür lautet „Fruchtziehung“.
Beste Beispiele für Pachtobjekte sind Kleingärten in Kolonien, aber auch Ländereien oder Gebiete mit Tierbestand. Letztere nennt man Jagd- oder Fischereipacht.
Weiteres Beispiel für eine Pacht ist ein Restaurant. Oft wird hier nämlich nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch das Inventar mitverpachtet.
Der Pächter zahlt den vereinbarten Pachtzins, betreibt das Restaurant und behält den Gewinn.
Ähnlich verhält es sich mit einem gepachteten Bauernhof und den dazugehörenden Feldern. Hier hat der Pächter das Recht, den Bauernhof zu bewohnen
und die Felder zu bestellen und dann die Ernte gewinnbringend zu verkaufen.
Die Inhalte des Artikels sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.