Grundsteuer - wie wird sie berechnet und wann ist sie fällig?
Möchten Sie berechnen, wie hoch Ihre Grundsteuer ausfällt?
Dann benötigen Sie zunächst von Ihrem Finanzamt/Ihrer Gemeinde den Einheitswert, sowie den vorherrschenden Hebesatz. Liegen Ihnen diese beiden Werte vor, können Sie mit der Berechnung der Grundsteuer starten.
Grundsteuer zahlt jeder – Hauseigentümer überweisen sie direkt an die Gemeinde oder an das Finanzamt, Mieter zahlen sie als Teil der Nebenkosten.
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❇️ Die Grundsteuer berechnet sich wie folgt:
➡️ Zunächst wird der Einheitswert (Wert der Immobilie) mit der Grundsteuermesszahl* multipliziert. Hieraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
➡️ Danach wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist die Höhe der Grundsteuer.
*Die Grundsteuermesszahl beträgt zwischen 2,6 und 10 ‰ und richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart (Altbau, Einfamilienhaus …)
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❇️ Beispiel
➡️ 30.000 (Einheitswert) x 2,6 Promille (Grundsteuermesszahl) = 78 Euro (Grundsteuermessbetrag)
➡️ 78 Euro (Grundsteuermessbetrag) x 564 Prozent (deutscher Durchschnittshebesatz) = 416,52 Euro Grundsteuer im Jahr.
❇️ Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zumeist für ein ganzes Kalenderjahr bestimmt. Im Steuerbescheid des Finanzamtes, der den Eigentümern gesandt wird, stehen die Fristen.
Die Festsetzung erfolgt in aller Regel im Vierteljahres-Rhythmus beginnend im Februar, und zwar am 15.02, 15.05, 15.08 und am 15.11. des Jahres.
Falls man die Grundsteuer in einem Betrag zahlen möchte, kann man dies beantragen, dann erfolgt die jährliche Zahlung zumeist zum 1. Juli jeden Jahres.
❇️ Achtung: Reform der Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer unterliegt einer Reform. Diese befindet sich derzeit von den Bundesländern in der Umsetzung. Es gibt eine Vorgabe vom Bund, die Länder können aber davon abweichen. Daher wird es zukünftig in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen dazu geben.