Immobilien ABC: Z wie Zugewinngemeinschaft
Sie sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag? Dann leben Sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Diese macht sich zunächst einmal nicht bemerkbar. Doch sollte das Glück nicht von Dauer sein und es zu einer Trennung kommen, regelt die Zugewinngemeinschaft Ihre Eigentümer.
Was das genau bedeutet?
Alles, was Ihnen als Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt auch danach jeweils Eigentum des einzelnen Ehepartners. Jeder verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst. Alles, was während der Ehe angeschafft oder erwirtschaftet wurde, fällt in die Zugewinngemeinschaft.
Beispiel Immobilie
War schon vor der Trauung ein Ehepartner Eigentümer einer Immobilie, bleibt er auch während der Ehe und nach der Trennung Alleineigentümer.
Nur, wenn die Ehegatten durch Vertrag gemeinsam Vermögen erwerben, weil sie zum Beispiel zusammen ein Haus kaufen, werden auch beide Eigentümer. Sie sind dann auch gemeinsam für Schulden verantwortlich, wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben.