Sonderurlaub bei Umzug?
Wer umzieht, braucht Zeit. Und fast jeder Arbeitnehmer hat es schon mal gehört: Für den Umzug gibt es Sonderurlaub! Aber stimmt das auch? Bei uns gibt’s die Antwort! ?
Ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Sonderurlaub besteht in der Regel nur, wenn Sie diese zwei Bedingungen erfüllen:
- Der Umzug ist betrieblich bedingt und findet nicht aus privaten Gründen statt (z. B. Umzug an den neuen Arbeits- und Wohnort)
- Der Umzug muss dringend während der Arbeitszeit stattfinden.
Bedeutet: Ziehen Sie privat in Ihre neue Traumimmobilie, gilt der Anspruch nicht.
Allerdings gibt es von dieser Regel natürlich auch Ausnahmen:
- Der Arbeitsvertrag: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag! Vielleicht wurde hier eine abweichende Regelung bzgl. des Sonderurlaubs getroffen.
- Der Tarifvertrag: In vielen Branchen mit starken Gewerkschaften gibt es Ausnahmeregelungen. Beispiel IG Metall: Arbeitnehmer erhalten hier einen Tag Sonderurlaub für einen Umzug. Und das unabhängig davon, ob er privat oder beruflich erfolgt.