Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Grundbuchauszug
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, so benötigen Sie einen Grundbuchauszug.
Lesen Sie mehr in unserem Blogbeitrag.
Beantragen können Sie diesen beim zuständigen Grundbuchamt und somit beim Amtsgericht der Gemeinde. Ist der Antrag eingegangen, wird dieser geprüft.
Bei einem positiven Bescheid können Sie Einblick ins Grundbuch nehmen und den entsprechenden Auszug kopieren.
Übrigens: Um den Grundbuchauszug anzufordern, müssen Sie nicht immer gleich zum Amtsgericht gehen. Auch ist oft eine Beantragung per Post oder Fax möglich.
Egal für welche Variante der Beantragung Sie sich entscheiden, benötigt werden folgende Angaben:
?Daten zum Grundstück samt Grundbuchblattnummer und Nummer des Flurstücks
?Daten zum Antragsteller samt Legitimationsdokument
?Grund, warum Sie Einsicht verlangen
?Vermerk, ob Sie eine einfache oder eine beglaubigte Kopie wünschen (kostenabhängig)
Hinweis: Bei einem Grundbuchauszug gilt: Je aktueller, desto besser.
? Tipp
Wenn Sie einen Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, wird er/sie den Grundbuchauszug für Sie anfordern.
Wir sollen dies übernehmen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien
Telefon: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404