Wohnung mit Küche vermieten – ja oder nein?
In vielen Wohnungen ist die Küche das Herzstück. Daher werden Sie auch einen entsprechend großen Mieterkreis ansprechen, wenn Sie eine Wohnung mit Einbauküche vermieten. Eine Wohnung mit leerer Küche zu vermieten dauert hingegen normalerweise länger, weil es weniger Mietinteressenten gibt, die eine eigene Küche mitbringen (wollen). Jedoch gibt es noch weitere Aspekte, die Sie als Vermieter bei der Überlegung in Betracht ziehen sollten.
Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile einer Wohnung mit und ohne Küche auf:
Wohnung mit Küche
▶️ Sie können einen höheren Mietpreis verlangen.
▶️ Sie haben Investitionskosten für eine Küche.
▶️ Sie können sämtliche Kosten, die mit der Küche im Zusammenhang stehen, bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
▶️ Sie sind für Reparaturen verantwortlich.
Wohnung ohne Küche
▶️ Sie haben keine Investitionskosten in eine Küche.
▶️ Sie werden keine anfallenden Reparaturkosten für die Küche aufbringen müssen.
▶️ In Ihrer Wohnung wird bei jedem Mieterwechsel eine Küche aus- und eine andere wieder
eingebaut - all das geht an der Wohnung nicht spurlos vorüber
Alternativ kann eine Einbauküche auch zur kostenlosen Nutzung im Mietvertrag festgehalten werden. Dann ist der Mieter für Reparaturen oder Neuanschaffungen der Elektrogeräte selber zuständig.