Haustiere in der Mietwohnung: Ein ewiges Streitthema zwischen Vermieter und Mieter. Aber darf der Vermieter eigentlich jede Haltung von Haustieren in der Wohnung verbieten? Nein, darf er nicht. Wir klären auf, was erlaubt ist und was verboten sein kann:
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass alle Haustiere, die in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, keiner Erlaubnis des Vermieters bedürfen.
Aber: Wie sieht das bei Katzen und Hunden aus?
Dazu schauen Sie am besten in Ihren Mietvertrag. Enthält dieser keine Klausel über die Haltung von Haustieren, dürfen Sie Katzen und Hunde ohne Einwilligung des Vermieters in der Wohnung halten.
Verbietet der Vermieter jedoch die Haltung von Katzen, Ihr Nachbar in der Wohnung gegenüber hält sich aber eine Katze als Haustier, muss der Vermieter Ihnen gegenüber begründen, warum es zu einer solch unterschiedlichen Behandlung kommt.
Wir empfehlen: Seien Sie offen mit Ihrem Vermieter und klären Sie die Frage der Haustierhaltung gemeinsam. Oft lässt sich Ärger und Stress vermeiden, wenn man vorher ein offenes Gespräch führt.