Wer ein Grundstück verkaufen möchte, das er beispielsweise geerbt hat, hat hier verschiedene Möglichkeiten: Ein besonders großes Grundstück kann oft bebaut werden und das Haus samt Grundstück verkauft werden. Eine andere Möglichkeit stellt die Teilung des Grundstücks und der anschließende Verkauf in zwei Teilen dar.
Übrigens: Wenn sich das Grundstück schon länger als zehn Jahre in Ihrem Besitz befindet, wird keine Spekulationssteuer auf den Verkauf des Grundstücks fällig.
Bevor Sie aber Ihr Grundstück verkaufen, sollten Sie in Erfahrung bringen, um was für eine Art von Grundstück es sich überhaupt handelt: Handelt es sich um ein Wiesengrundstück, das überhaupt nicht bebaut werden darf oder ein Grundstück, das vielleicht zwar als Bauland ausgewiesen, aber noch überhaupt nicht erschlossen ist?
Unser Tipp: Schauen Sie im Bebauungsplan des Grundstücks nach, ob das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Regel bei dem zuständigen Bauamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Landkreis.
Sie sind im Besitz eines Grundstücks, wissen aber nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen und wo Sie die notwendigen Informationen zur weiteren Vorgehensweise erhalten können?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Rufen Sie uns unverbindlich an: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404
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