Immobilien ABC :
E wie Energieausweis
Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen.
Wichtige Punkte vorweg:
- Für Verkäufer von Immobilien und auch Neu-Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht.
- Schon in der Zeitungsanzeigen müssen bestimmte Kenndaten genannt werden.
- Käufer bzw. Neumieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.
Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, ist ein Dokument, das Aufschluss über den Energieverbrauch von Gebäuden - Mehrfamilienhäusern bzw. Einfamilienhäusern - gibt.
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Durch die Einteilung in Effizienzklassen (A+ bis H) ermöglicht dieser den Vergleich der Gebäude untereinander.
A+ gibt ein Hinweis auf eine hervorragende und H auf eine schlechte Energiebilanz.
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Zudem gibt der Energieausweis Anhaltspunkte für künftig anfallende Energiekosten und Modernisierungsoptionen.
Es werden Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterscheiden. Für alle Immobilien kann man einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Dieser ist umfangreicher und teurer als ein Verbrauchsausweis. Allerdings kann ein Verbrauchsausweis nicht bei allen Gebäuden in Anspruch genommen werden. Dies ist abhängig vom Alter und Modernisierungszustand des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten.
Weitere Infos zum Energieausweis finden Sie hier.
Sie möchten wissen wie ein Energieausweis erstellt wird und was eine Erstellung kostet? Dann rufen Sie uns entweder an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir unterstützen Sie.
Ihr Lange und Lange Immobilien Team.
Tel.: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404