Scheidung - was wird aus unserem gemeinsamen Zuhause?
Zunächst einmal halten wir fest: Eine Immobilie kennt keine Scheidung. Sie können sich zwar als Ehepaar scheiden lassen, doch werden Sie dabei nicht gleichzeitig auch als Miteigentümer Ihrer Immobilie „geschieden“.
? Wem gehört die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung?
? Wer bekommt die Immobilie?
? Wer darf wohnen bleiben?
? …
Fragen über Fragen.
Wurde vorab kein Ehevertrag geschlossen und stehen beide Partner im Grundbuch, müssen Sie nach einer Lösung suchen und haben grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
? Sie können die Immobilie übernehmen und den Partner auszahlen oder umgekehrt.
? Sie können die Immobilie gemeinsam verkaufen.
? Sie können die Immobilie auf ein gemeinsames Kind übertragen.
? Sie können bei einem Haus eine Realteilung vornehmen.
Sie suchen noch nach der besten Lösung für Ihre Situation? Wir unterstützen Sie!
Telefon: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404