Wir lassen uns scheiden! Was wird aus der gemeinsamen Immobilie?

Scheidung - was wird aus unserem gemeinsamen Zuhause?

 

Zunächst einmal halten wir fest: Eine Immobilie kennt keine Scheidung. Sie können sich zwar als Ehepaar scheiden lassen, doch werden Sie dabei nicht gleichzeitig auch als Miteigentümer Ihrer Immobilie „geschieden“.

lange und lange immobilien blog kw 36 2020 Beitrag06 21

? Wem gehört die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung?

? Wer bekommt die Immobilie?

? Wer darf wohnen bleiben?

? …

Fragen über Fragen.

lange und lange immobilien blog kw 36 2020 Beitrag06 51

Wurde vorab kein Ehevertrag geschlossen und stehen beide Partner im Grundbuch, müssen Sie nach einer Lösung suchen und haben grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

? Sie können die Immobilie übernehmen und den Partner auszahlen oder umgekehrt.

? Sie können die Immobilie gemeinsam verkaufen.

? Sie können die Immobilie auf ein gemeinsames Kind übertragen.

? Sie können bei einem Haus eine Realteilung vornehmen.

 

Sie suchen noch nach der besten Lösung für Ihre Situation? Wir unterstützen Sie!

Telefon: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404

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