Das Übergabeprotokoll
War der große Kratzer im Parkett schon vor dem Einzug da oder hat der Mieter ihn verursacht?
Wenn Mieter und Vermieter auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir, immer ein Übergabeprotokoll anzufertigen. In diesem Protokoll wird der Zustand der Immobilie bei Ein- und Auszug festgehalten.
Ein Übergabeprotokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es schafft Sicherheit für Vermieter und Mieter. Was sollte drin stehen?
Zunächst sollten die Namen des Vermieters und der ein- oder ausziehenden Person festgehalten werden. Auch die Adresse des Objekts sollte kurz vermerkt werden. Im Folgenden sollten Mieter und Vermieter die jeweiligen Räume abgehen und den Zustand dokumentieren: Bereits bestehende Mängel sollten auf jeden Fall dokumentiert werden. Selbst wenn die Wohnung sich einem tadellosen Zustand befindet, sollte das ebenfalls vermerkt werden.
Kurz gefasst:
✅ Name des Mieters und des Vermieters
✅ Adresse der Immobilie
✅ Bestehende Mängel an der Immobilie
✅ Auflistung der einzelnen Räume
✅ Bestehendes Mobiliar, falls es mitvermietet ist.
✅ Zählerstand von Strom, Gas und Wasser
✅ Anzahl der ausgegebenen Schlüssel
Ist alles notiert, sind Mieter und Vermieter auf der sicheren Seite: Streit darüber, ob ein Mieter Teile der Wohnung beschädigt hat oder Schäden bereits vorher bestanden haben, können so vermieden werden.
Sind Sie dennoch verunsichert und haben weitere Fragen zu unserem Blogartikel, dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir unterstützen Sie sehr gern.
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