Notartermine
“Wir haben eine Immobilie verkauft. Der Notartermin, um den Verkauf abschließen zu können, steht vor der Tür. Darf er stattfinden?”
Wir möchten kurz auf diese Frage einer unserer Kunden eingehen. Zum jetzigen Stand (Ende März/Anfang April, Quelle: Immobilienverband IVD) sollten Notartermine immer noch möglich sein.
Unsere Sorgfaltspflicht und die des Notars gebietet aber auch, Kunden, Notare und Mitarbeitern nicht unnötig Infektionsrisiken auszusetzen. Daher empfehlen wir Beurkundungen mit möglichst wenigen Personen abzuhalten und falls es möglich ist, als Alternative auf Nachgenehmigungen zu setzen.
Bis dato erlauben die uns bekannten Notare nur noch, das ausschließlich die Personen welche auch unterschreiben müssen, an der Beurkundung teilnehmen dürfen. Also Angehörige als "Beisitzer" sind nicht erlaubt. Auch wir als vermittelnder Immobilienmakler müssen leider draussen bleiben. Dies bedauern wir sehr, da es für uns selbstverständlich ist, Verkäufer und Käufer beim Notar zu begleiten.
Also: Notartermine sind zum jetzigen Stand immer noch erlaubt. Wenn ein Termin nicht eilt, sollte eine Verschiebung geprüft werden. Ist dies nicht möglich, sollten die mittlerweile allgemein bekannten Regeln zur Gesundheitshygiene umgesetzt werden.