Umzug durchführen: Erlaubt?
Möbel sind gepackt, der Umzug steht bevor und jetzt: Corona und Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und vieles mehr.
Unsere Kunden fragen:
Darf man in dieser Zeit überhaupt umziehen?
Unsere Antwort:
Sie dürfen.
Es gilt also daher kein grundsätzliches Verbot für Umzüge, auch nicht durch die strengen Ausgangsbeschränkungen.
Allerdings sollten Sie folgendes beachten: In dieser Zeit dürfen Sie natürlich nicht zahlreiche Freunde als Helfer einladen, denn die Landesregierungen haben in der Regel Kontaktverbote erlassen. Als Ausnahme gilt die eigene Kernfamilie: Familienmitglieder oder sonstige Mitbewohner, die im gleichen Haushalt wie Sie wohnen, dürfen Sie bei Ihrem Umzug unterstützen!
Wer gegen das Kontaktverbot verstößt, dem droht eine saftige Strafe. Deshalb sollten Sie einen Umzug mit Familie und Freunden nicht entgegen des geltenden Verbots durchziehen.
Findet der Umzug nicht innerhalb Deutschlands statt, gelten die Regeln des jeweiligen Ziellandes.Deshalb sollten Sie sich frühzeitig mit der dort zuständigen Behörde in Verbindung setzen.
Wichtig ist auch, dass die umziehende Person zur Zeit des Umzuges nicht unter Quarantäne steht. Dies regelt das Robert-Koch-Institut durch die Quarantänemaßnahmen.
(Stand: Ende März/Anfang April, Quelle: FAQ, Bayrische Staatsregierung)