Notrufsysteme in Fahrstühlen müssen umgerüstet werden

Notrufsysteme in Fahrstühlen

 

Sind Sie Eigentümer oder Verwalter von Immobilien mit Aufzügen? Haben Sie Ihre Fahrstühle schon mit dem 2-Wege-Rufsystem ausgestattet?

Bis Ende 2020 müssen in Deutschland alle Aufzüge mit einem 2-Wege-Rufsystem umgerüstet sein. Diese Sprechverbindung kontaktiert aus dem Lift einen Techniker, welcher innerhalb 30 Minuten vor Ort sein muß.

Betreiber von Fahrstuhlanlagen älteren Datums ohne Notrufsystem, müssen nun umgehend aktiv werden. Denn rein akustische Warnsignale bei Fahrstuhlstörungen sind nicht mehr zulässig. Bei einem Versäumnis der Umstellung des Notrufsystems kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen oder die Liftanlage wird im schlimmsten Fall stillgelegt.

Desweiteren wird im Gesetz geregelt, dass es für jeden Fahrstuhl einen Notfallplan geben muss. Dieser enthält Angaben darüber, wo der Fahrstuhl im Gebäude liegt, Hinweise zur Ersten Hilfe, wo und wie der Verantwortliche Betreiber und der Fahrstuhltechniker zu erreichen sind.

Geregelt ist dies in der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen.