Haus verkaufen im Pflegefall
Nicht erst, wenn der (Pflege-) Fall eingetreten ist, sollte feststehen, was mit dem Elternhaus langfristig geschieht. „Heute bereits an morgen denken“ lautet das Motto.
Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig und umfassend von uns beraten. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.
Vorab hier das Wichtigste in Kürze:
➡️ Wer zum Pflegefall wird und eine Immobilie besitzt, muss diese zunächst verkaufen und das Geld für die Pflegekosten aufbrauchen. Eine Alternative wäre auch, diese mit einem Kredit zu beleihen, welcher für die Pflegekosten genutzt wird.
➡️ Als Verkäufer des Objektes ist nur der Eigentümer relevant. Er kann jedoch eine Person bevollmächtigen, dies muss allerdings notariell beurkundet werden und explizit auch einen möglichen Hausverkauf mit beinhalten. Optimalerweise schließt man bereits im Vorfeld eine umfassende notarielle Vorsorgevollmacht ab. Auch ein staatlicher Betreuer kann vom Amtsgericht bestellt werden. Dies ist allerdings oft kontraproduktiv und sollte möglichst vermieden werden. Ist das Amtsgericht erst mal involviert, muß ein vereidigter Gutachter den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. An diesem Wert orientiert sich das Gericht bei einem möglichen Verkauf, weil dieses dem Verkauf zustimmen muß. Dadurch kann der Verkaufsprozeß maßgeblich verzögert werden. 6 - 9 Monate Zeitverlust sind dabei keine Seltenheit.
➡️ Mit einer Schenkung im Vorfeld kann dem Verkauf des Eigenheims entgegengewirkt werden, wenn der Vorgang bereits zehn Jahre zurückliegt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Tel.: 05173 - 24064 oder Mobil: 0163 - 6051404