Kosten von Schönheitsreparaturen
Ein häufiges Streitthema unter Mietern und Vermietern: Wer übernimmt die Kosten für Schönheitsreparaturen? Muss der Vermieter alleine zahlen? Muss der Mieter sich an den Kosten beteiligen?
Genau diese Frage wurde jetzt höchstrichterlich geklärt: In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass Mieter, die in unrenovierte Wohnungen gezogen sind, Vermieter zum Renovieren verpflichten können, falls sich der Zustand nach Einzug nochmal deutlich verschlechtert. An den Kosten, so die Richter in Karlsruhe, müssen sich die Mieter aber beteiligen.
Die Begründung des Gerichts: Mieter, die in unrenovierte Wohnungen zögen, wüssten bereits, dass irgendwann eine Renovierung fällig würde. Wenn die Renovierungskosten jetzt alleine auf den Vermieter umgelegt werden, würde der Mieter mehr Leistungen erhalten, als zu Beginn des Mietverhältnisses festgelegt.