Befinden sich Paare in der Scheidung oder hat eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, stellt sich meist die Frage, was damit geschehen soll. Sowohl Scheidungspaare als auch Erbengemeinschaften finden immer wieder keine gemeinsame Lösung. Dann droht die
Befinden sich Paare in der Scheidung oder hat eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, stellt sich meist die Frage, was damit geschehen soll. Sowohl Scheidungspaare als auch Erbengemeinschaften finden immer wieder keine gemeinsame Lösung. Dann droht die Zwangsversteigerung. Doch die geht oft mit finanziellen Einbußen für die Eigentümer einher und sollte deshalb vermieden werden.
Im Gegensatz zu Geld oder Aktien lassen sich Immobilien nicht so einfach teilen. Im Falle einer Scheidung kommt hierüber oft zu Streit. Einer möchte in der Immobilie bleiben, der andere lieber verkaufen für das nötige Kapital für den Neustart. Wird in diesem Fall keine gemeinsame Lösung gefunden, droht die Zwangsversteigerung. Die kann von einem der Ex-Partner ohne Zustimmung des anderen beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, um eine Entscheidung zu erzwingen.
Ebenso verhält es sich bei der Erbimmobilie. Auch hier gibt es immer wieder Erben, die sich nicht über ein gemeinsames Vorgehen verständigen können. Sei es, dass es schon seit vielen Jahren Verwerfungen in der Familie gegeben hat, oder dass es einfach unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang mit der Erbimmobilie gibt. Auch hier kann ein Erbe ohne die Zustimmung der anderen die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Doch häufig ist es keine gute Lösung für alle Beteiligten.
Immobilienexperten raten deshalb dazu, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Worauf Sie bei einer Zwangsversteigerung achten sollten, sehen Sie in unserem kurzen Video.