Schuhe abstellen im Treppenhaus - was sagt der Vermieter dazu?

Die schmutzigen Schuhe im Treppenhaus abstellen, damit die Wohnung sauber bleibt: Gängige Praxis in vielen Mietshäusern. Aber was, wenn der Nachbar so viele Schuhe aufstellt, dass man mit dem Kinderwagen kaum noch durchs Treppenhaus kommt?

Schuhe im Treppenhaus - ist das erlaubt?

Das Mietrecht ist in diesem Punkt relativ eindeutig: Streng genommen dürfen Mieter ihre eigenen Schuhe nicht im Treppenhaus abstellen, denn: Das Treppenhaus ist ein Gemeinschaftsraum und gehört somit nicht zu den privaten Räumen des Mieters.

In den meisten Fällen wird das Abstellen der eigenen Schuhe im Treppenhaus durch den Vermieter geduldet. Sollte der Vermieter aber Einspruch gegen die Praxis einlegen, etwa weil er sich um seine Verkehrssicherungspflicht des Treppenhauses sorgt, müssen Schuhe aus dem Treppenhaus entfernt werden.

Ausnahmen bestätigen jedoch fast immer die Regel: Ein kleiner Schuhschrank im Treppenhaus kann legitim sein, wenn er die Rettungswege nicht versperrt und der Vermieter diese Praxis über einen längeren Zeitraum geduldet hat. (Urteil des Amtsgerichts Köln)

Unser Tipp:
Verstauen Sie Ihre Schuhe lieber in der Wohnung, soweit es Ihnen möglich ist oder sprechen Sie das mit Ihrem Vermieter ab.

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