Wann darf ich als Vermieter die Kaution einbehalten?

Aufgeklärt: Wann darf die Kaution eines Mieters einbehalten werden?

Als Vermieter können Sie die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind.

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Anbei zeigen wir Ihnen eine Übersicht, wann Sie als Vermieter die Mietsicherheit oder Teile davon einbehalten dürfen:

❇️ nicht gezahlte Miete
❇️ Schönheitsreparaturen (oder Schadensersatz wegen nicht erfolgter Schönheitsreparaturen)
❇️ Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
❇️ Nachzahlung nicht beglichener Betriebskosten

➡️ Wichtige Hinweise:

? Das Einbehalten der Mietkaution für Schönheitsreparaturen ist nur dann rechtmäßig, wenn der Mieter laut Mietvertrag überhaupt dafür zuständig ist. Das muss im Mietvertrag explizit festgehalten werden.

? Sie haben als Vermieter nicht unbefristet lange Zeit, etwaige Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. In der Regel werden 6 Monate als Frist für angemessen erachtet.