Die Bauakte
Für jeden Hausbesitzer wird eine geführt, aber kaum einer kennt sie: die Bauakte.
Bauakten enthalten Schriftstücke, Grundrisspläne und Statiken, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder bestehenden Häusern stehen. Die Bauakte wird in der Regel von der zuständigen Baubehörde der Gemeinde geführt.
Wenn Sie Einblick in Ihre Bauakte erhalten wollen, müssen Sie ein begründetes Interesse an der Akte nachweisen können. Für Hausbesitzer genügt der Grundbuchauszug oder ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, um einen Anspruch begründen zu können.
Als Immobilienmakler sind wir häufig in Bauarchiven für unsere Kunden unterwegs: Gerade bei einem Hausverkauf kann man in der Bauakte oft Dokumente finden, die dem Hausbesitzer nicht mehr vorliegen. Auch die Kosten für die Akteneinsicht werden von uns für unsere Verkäufer übernommen. Und da die Akten aus dem Archiv meist beschafft werden müssen, sparen sich unsere Kunden nicht nur den Antrag auf Akteneinsicht, sondern auch den Gang zur Baubehörde. Für diese Akteneinsicht benötigen wir eine Vollmacht des Immobilienbesitzers. Diese Vollmacht ist immer Bestandteil unseres Maklervertrages.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema, dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.
Kontakt:
Telefon: 05173 - 24604 oder