Wie gehe ich im Falle einer Scheidung mit der Immobilie um?

Scheidung: Lösungswege

“...bis dass der Tod euch scheidet.” 

lange und lange immobilien blog kw 18 2020 BeitragBeitrag02 041

Das gegenseitige Versprechen, das gesamte Leben miteinander zu verbringen, geben sich Brautpaare in völliger Aufrichtigkeit. Die Realität ist aber auch: Lebenslang ist manchmal eine ziemlich kurze Zeit. Gründe, warum eine Ehe scheitern kann, gibt es viele.

Auch wenn emotionale Themen bei einer Trennung oft überwiegen, stellt sich früher oder später die Frage nach den materiellen Ressourcen und deren Aufteilung. Vor allem dann, wenn eine Immobilie im Spiel ist, es aber keinen Ehevertrag gibt, kann es manchmal ziemlich kompliziert werden: Ein Partner hat vielleicht Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich (Stichwort: Zugewinngemeinschaft), der andere ist aber nicht in der Lage, diesen finanziell auszulösen.

lange und lange immobilien blog kw 18 2020 BeitragBeitrag02 021

Welche Möglichkeiten gibt es also, mit einer Immobilie im Falle der Scheidung umzugehen?

Möglichkeit 1: Vermietung der Immobilie

Die im Besitz befindliche Immobilie kann vermietet werden und die Mieteinnahmen entweder geteilt oder nach vertraglich festgelegten Bestimmungen aufgeteilt werden. Voraussetzung ist hier, dass das geschiedene Paar in der Lage ist, gemeinsam als Vermieter aufzutreten und auch Vermieteraufgaben wie Nebenkostenabrechnungen gemeinschaftlich abwickeln zu können.

Gerät allerdings der Mieter hier in Zahlungsschwierigkeiten und unterlässt die Mietzahlungen. Haben Sie ein weiteres großes Problem...

Möglichkeit 2: Übertragung der Immobilien-Anteile

Möchte einer der beiden Partner weiterhin die Immobilie bewohnen, so muss er dem anderen eine Abfindung zahlen. Diese orientiert sich am Wert der Immobilie in Bezug auf den Eigentumsanteil. Voraussetzung ist hier, dass der übernehmende Partner die Abfindung zahlen und auch die weiteren Kosten der Immobilie stemmen kann. 

Möglichkeit 3: Verkauf der Immobilie

Wohl der einfachste und sauberste Lösungsweg: Die Immobilie wird verkauft, die Partner erhalten den jeweiligen Anteil. Sollten Kredite oder Darlehen bestehen, können diese mit dem Verkaufspreis ausgelöst werden. 

Möglichkeit 4: Scheidungsverfahren klärt Nutzungsrecht

Werden sich die Ex-Partner nicht darüber einig, was mit der Immobilie geschehen soll oder wollen etwa beide Partner die Immobilie weiterhin nutzen, kommt es oft zu einer Klärung dieser Frage im Scheidungsverfahren. Das Scheidungsgericht kann dann darüber befinden, welche Partei in der Immobilie wohnen kann. Diese Entscheidung wird unter mehreren Aspekten getroffen: Das Wohl der Kinder, die Nähe zum Arbeitsplatz oder das Alter und die Gesundheit der Ehepartner können bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen.

Möglichkeit 5: Die Zwangsversteigerunglange und lange immobilien blog kw 18 2020 BeitragBeitrag02 051

Die wohl schlechteste Lösung für beide Parteien. Die Zwangsversteigerung wird erwogen, wenn ein Partner sich gegen einen Verkauf sperrt und die Immobilie weiterhin bewohnen will, auch wenn die nötigen finanziellen Mittel dazu nicht unbedingt vorhanden sind. Die sog. Teilungsversteigerung kann beim Amtsgericht beantragt werden. Leider werden die hier geschätzten Immobilien bis zu 30% unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, um das Objekt für Käufer interessanter zu machen. Eine Zwangsversteigerung birgt also das Risiko finanzieller Verluste, sie sollte nur als ultima ratio in Betracht gezogen werden. 

Wichtig ist: Eine pauschale Aussage, wie mit Immobilienbesitz im Falle einer Scheidung umzugehen ist, kann nicht getroffen werden, denn jeder Fall ist individuell zu betrachten.

Sollten Sie eine Beratung wünschen, schauen wir uns gerne Ihren konkreten Fall an!

Kontakt:

Iris und Stefan Lange

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