Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 10
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Frage 9 - Wie sieht das mit dem Erbrecht aus? Kann mein Sohnemann im Erbfall die Villa problemlos übernehmen?
Zunächst muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Das könnte erstmal bedeuten, das Junior für Ihre Villa sowohl hier, als auch dort, vom Fiskus zur Kasse gebeten wird.
Aber nicht nur Junior ist davon betroffen. Stehen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten