Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 10

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Frage 9 - Wie sieht das mit dem Erbrecht aus? Kann mein Sohnemann im Erbfall die Villa problemlos übernehmen?

 

Zunächst muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Das könnte erstmal bedeuten, das Junior für Ihre Villa sowohl hier, als auch dort, vom Fiskus zur Kasse gebeten wird.

Aber nicht nur Junior ist davon betroffen. Stehen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten

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Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 9

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Frage 8 - Und wenn ich mal krank werde? An wen wende ich mich und wer bezahlt die Kosten?

 

Hier möchte ich mich besonders den Ruheständlern und Rentnern widmen. Denn diese Altersgruppe ist die weitaus größte unter den Immobilienbesitzern und Käufern in Spanien. Sie gehören oftmals zu den Residenten, welche ihren Wohnsitz komplett nach Spanien verlegt haben.

Wer als Rentner Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist,

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Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 8

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Frage Nr. 7 – Was für Folgekosten kommen jetzt auf mich regelmäßig zu?

 

Gleich vorweg: Alle Steuern in Spanien sind generell Bringschulden!

Sie bekommen also grundsätzlich keinen Steuerbescheid seitens der Behörden. Vielmehr haben Sie als Steuerzahler selbst die Pflicht, spätestens zum jeweiligen Stichtag die Steuer im Voraus zu zahlen. Sie nehmen also eine sogenannte Selbsterklärung vor, die dann entsprechend von der zuständigen Behörde geprüft wird.

Optimalerweise übergeben Sie diese Steuerformalitäten einem deutschsprachigen ortsansässigen Steuerservice.

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