Kellerräume als Wohnfläche?
Gerade dann, wenn Immobilien von privaten Verkäufern angeboten werden, können Fehler entstehen: In Anzeigen wird oft der Keller als Teil der Wohnfläche ausgewiesen und zur Wohnfläche gezählt. Ist das richtig so? Kommt drauf an!
Sie möchten einen Keller mitvermieten und ihn als Wohnfläche bei der Inserierung angeben? Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass der Keller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Ein Keller darf nur nach Erfüllung strenger Kriterien als Wohnfläche ausgewiesen werden, wenn...
✅ ...der Keller eine Mindestdeckenhöhe aufweist: Diese kann je nach Region unterschiedlich sein, sollte sich aber im Bereich 2,20m - 2,50m bewegen.
✅ ...das Rohbaumaß des Fensters mind. 10%-12,5% der Grundfläche des Raums beträgt..
✅ ...die Räume im Keller trockene Außenwände aufweisen.
✅ ...die Räume ausgebaut, isoliert und mit einer Heizung versehen sind.
✅ …die Räume als Wohnfläche genehmigt sind.
Erst, wenn diese Anforderungen erfüllt sind, darf ein Keller als Wohnfläche ausgewiesen werden.
Haben Sie noch Fragen, dann zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir unterstützen Sie!
Tel.: 05173 - 24604