Immobilien ABC:
H wie Hausrecht
Als Hausrecht wird das Recht eines jeden Eigentümers oder Besitzers (Mieters) einer Wohnung oder eines Hauses bezeichnet, in seiner Wohnung oder seinem Haus seinen Willen auszuüben. Wird eine Wohnung oder ein Haus vermietet, geht das Recht vom Eigentümer auf den Mieter über.