Wohnungsübergabe

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Wohnungsübergabe - darauf achtet Ihr Vermieter!

Schauen Sie zunächst in Ihren Mietvertrag. Dort ist geregelt, in welchem Zustand Sie die Wohnung an Ihren Vermieter zu übergeben haben. So müssen Sie sogenannten Schönheitsreparaturen nur vornehmen, wenn diese dort vermerkt wurden.

Ansonsten sollten Sie Ihr Übernahmeprotokoll anschauen, welches in der Regel beim Einzug angefertigt wurde. Dem können Sie bspw. die Schlüsselanzahl für Haustür, Briefkasten und Keller entnehmen.

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Teilungserklärung

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Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Teilungserklärung

 

Der Teilungserklärung können Sie entnehmen, welche Räume Ihnen und welche Teile des Hauses allen Bewohnern gehören. Die Bezeichnung Ihrer Wohnung in der Teilungserklärung sollte mit der im Kaufvertrag übereinstimmen.

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