Renovierung der Mietwohnung
Fast jeder Mieter möchte sich seine vier Wände so angenehm wie möglich gestalten. Ob pinke Wände, schwarze Küche oder Whirlpool-Wanne in der Wohnung: Den Wünschen und Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Wohl aber dem Mieter. Denn: Da die Wohnung nur gemietet ist und sich nicht im Eigentum befindet, dürfen Mieter ohne Erlaubnis und (schriftlicher) Zustimmung des Vermieters nur begrenzt Änderungen an und in der Wohnung vornehmen.