Die Mieterselbstauskunft - was darf gefragt werden, was nicht?

Sie sind im Besitz einer Immobilie, die Sie vermieten möchten? Herzlichen Glückwunsch! Um sich als Vermieter bspw. vor Mietnomaden zu schützen, dürfen Sie als Vermieter einige Daten des möglichen Mieters abfragen, jedoch auf keinen Fall zu viele. 

Wohnungssuche - Wohnung mieten - Wie bereite ich mich richtig auf die Besichtigung vor

Wenn Sie eine Wohnung oder eine Immobilie zur Miete für sich suchen, sollten Sie sich mitunter folgende Ratschläge zu Herzen nehmen, um auf den Vermieter einen möglichst guten Eindruck zu machen:

Der Rauchmelder ist Pflicht und rettet Leben

Seit einigen Jahren ist es in fast allen Bundesländern Pflicht, Rauchmelder in bestimmten Räumen der eigenen Immobilie anzubringen. Nicht nur, dass alle Neubauten Rauchmelder besitzen müssen, auch eine Nachrüstpflicht für bestehende Immobilien wurde eingeführt. Das Gesetz macht es zur Pflicht, Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, anzubringen.

Trickbetrüger als Stromableser unterwegs - Vorsicht ist angesagt

Die Gefahr auf vermeintliche Stromableser zu treffen, die sich als Trickbetrüger entpuppen, nimmt jährlich zu. Allein im Jahr 2017 erbeuteten Trickbetrüger rund 15 Millionen Euro und damit fast doppelt so viel, wie sie es noch im Vorjahr taten (knapp 8 Millionen €).

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel nutzen?

Darf Ihr Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?

Nein. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt einen Zweitschlüssel von seinen Mietobjekten zu behalten. Bei der Wohnungsübergabe ist der Vermieter verpflichtet, alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel zu übergeben. Sie können allerdings individuell mit Ihrem Vermieter besprechen, ob und in welchen Fällen es sinnvoll sein kann, einen Schlüssel in seine Obhut zu geben (beispielsweise wenn Sie längere Zeit abwesend sind).

Heizkosten reduzieren - aber wie?

Wenn am Ende einer Heizperiode die Nebenkostenabrechnung in die Post flattert, schlucken viele Haushalte schwer, wie hoch doch die anfallende Nachzahlung ist. Doch wie kann man einer solch bösen Überraschung vorbeugen? Heizung abstellen? Mitnichten.

Sie könnten folgende Dinge tun:

Immobilienverkauf im Scheidungsfall - wir unterstützen Sie als Mediator

Bei vielen unserer Kunden, die sich an uns wenden, ist es zu einer plötzlichen Änderung der Lebensverhältnisse gekommen: Die Kinder sind aus dem Haus und die Immobilie zu groß oder der Tod eines Ehepartners sind Beispiele für sich ändernde Verhältnisse.

Statistisch gesehen steht die Scheidung als Verkaufsgrund bei uns an 3. Stelle. Meistens kommt einer der beiden, leider oftmals zerstrittenen, Ehepartner auf uns zu, um die gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Hier wirken wir als neutraler Vermittler und Mediator zwischen den Ehepartnern. Oftmals ist es den "noch" Eheleuten selbst nicht mehr möglich, sachlich miteinander zu kommunizieren. Diesen Part übernehmen wird dann zusätzlich zu den obligatorischen Vermittlungstätigkeiten für den Verkauf der Immobilie.