Die Idee der Hauseigentümerdemokratie Die Idee, dass eine Gesellschaft mit möglichst vielen Eigenheimbesitzern politisch wünschenswert sei, wird in Deutschland eher selten diskutiert. Angesichts der zweitniedrigsten Wohneigentumsquote innerhalb der
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Aufgeklärt: Muss ich mich als Mieter an die Mittagsruhe halten?
Immer wieder streiten sich Mieter, Vermieter und Nachbarn über Lärmbelästigungen. Im Alltag hat sich der Glauben festgesetzt, dass es eine gesetzlich geregelte Mittagsruhe gibt, die tagsüber Lärm zu bestimmten Zeiten verbietet.
Doch ist es tatsächlich so? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen.
Betreuungsvollmacht - kann ich damit das Haus der Eltern verkaufen?
Ja, mit einer Betreuungsvollmacht können Sie die Immobilie Ihrer Eltern verkaufen.
Allerdings müssen Sie beim Verkauf mit einer Betreuungsvollmacht einige wichtige rechtliche Vorschriften beachtet und Voraussetzungen erfüllen.
Wohnungsübergabe - darauf achtet Ihr Vermieter!
Schauen Sie zunächst in Ihren Mietvertrag. Dort ist geregelt, in welchem Zustand Sie die Wohnung an Ihren Vermieter zu übergeben haben. So müssen Sie sogenannten Schönheitsreparaturen nur vornehmen, wenn diese dort vermerkt wurden.
Ansonsten sollten Sie Ihr Übernahmeprotokoll anschauen, welches in der Regel beim Einzug angefertigt wurde. Dem können Sie bspw. die Schlüsselanzahl für Haustür, Briefkasten und Keller entnehmen.
Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Teilungserklärung
Der Teilungserklärung können Sie entnehmen, welche Räume Ihnen und welche Teile des Hauses allen Bewohnern gehören. Die Bezeichnung Ihrer Wohnung in der Teilungserklärung sollte mit der im Kaufvertrag übereinstimmen.
Ihr Mieter ist im Zahlungsverzug? Das können Sie machen.
Selbstverständlich gehört das Zahlen der Miete zu den obersten Pflichten eines Mieters. Üblich ist dies bis zum 3. Werktag des Monats. Und doch kann es aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass Ihr Mieter im Zahlungsverzug mit seiner Miete ist.
Gebäudeenergiegesetz: Das Wichtigste zusammengefasst
Haben Sie schon von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehört, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist?